Verhaltenskodex von Vanderbilt
Verhaltenskodex von Vanderbilt
Vanderbilt International verpflichtet sich, in allen Beziehungen zu potenziellen, aktuellen und früheren Kunden ein Höchstmaß an Integrität aufrechtzuerhalten, sowohl im Hinblick auf die normale Geschäftsvertraulichkeit als auch auf den Schutz aller personenbezogenen Daten, die bei der Erbringung der Dienstleistungen des Unternehmens gesammelt werden.
Wir wenden dieselben Standards auf alle unsere Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter an.
A. Ethik
1. Wir führen unsere eigenen Geschäfte stets ehrlich und ehrenhaft und erwarten dasselbe von unseren Kunden und Lieferanten.
Unsere strategische Unterstützung und die angewandten Methoden berücksichtigen ethische Überlegungen sowie den Schutz und die Verbesserung der moralischen Position unserer Kunden und Lieferanten.
2. Unser Handeln und unsere Beratung richten sich stets nach den geltenden Gesetzen.
Wir glauben, dass alle Unternehmen und Organisationen vermeiden sollten, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte der Menschen in den Organisationen, mit denen wir zu tun haben, auf das lokale und weitere Umfeld und das Wohlergehen der Gesellschaft insgesamt zu haben.
3. Wir führen unsere Aktivitäten professionell und mit Integrität durch.
Wir versuchen, in unserem Urteil völlig objektiv zu sein, und jegliche Unterstützung und Dienstleistungen, die wir anbieten, werden niemals von etwas anderem als dem Wohl unserer Kunden beeinflusst.
4. Die Mitarbeiter müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Vanderbilt International duldet nicht die Aktivitäten von Mitarbeitern, die durch Gesetzesverstöße oder unethische Geschäftsbeziehungen Ergebnisse erzielen. Dies schließt jegliche Zahlungen für illegale Handlungen, indirekte Beiträge, Rabatte und Bestechung ein.
5. Jeder Verstoß gegen diese Richtlinie führt zur sofortigen Kündigung und gegebenenfalls zur strafrechtlichen Verfolgung im vollen Umfang des Gesetzes.
B. Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Achten Sie beim Umgang mit finanziellen und persönlichen Informationen über Kunden oder andere Personen, mit denen das Unternehmen Interaktionen und Beziehungen unterhält, auf die folgenden Grundsätze:
- Erfassen, verwenden und speichern Sie nur die personenbezogenen Daten, die für das Unternehmen erforderlich sind. Holen Sie sich nach Möglichkeit alle relevanten Informationen direkt von der betroffenen Person.
- Verwenden Sie nur seriöse und zuverlässige Quellen, um diese Informationen zu ergänzen.
- Bewahren Sie Informationen nur so lange auf, wie es erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Schützen Sie die physische Sicherheit dieser Informationen.
- Beschränken Sie den internen Zugriff auf personenbezogene Daten auf Personen, die einen legitimen Geschäftsgrund für die Suche nach diesen Informationen haben.
- Verwenden Sie Informationen nur für die Zwecke, für die sie ursprünglich erhalten wurden.
- Holen Sie die Einwilligung der betroffenen Person ein, bevor Sie personenbezogene Daten extern weitergeben, sofern das Rechtsverfahren oder die vertragliche Verpflichtung nichts anderes vorsieht.
2. E-Mails: Unternehmens-E-Mails sollten nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Folglich gilt der gesamte E-Mail-Verkehr als Unternehmenseigentum. Um den nationalen Gesetzen zu entsprechen, behält sich Vanderbilt das Recht vor, E-Mails und Internetnutzung zu überwachen.
3. Telefongespräche: Diese werden nicht überwacht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit den Mitarbeitern oder Dritten für Schulungen oder andere Fälle vereinbart.
4. Personalakten (Beschäftigungs- und Krankenakten): Alle Personaldokumente, sowohl physische als auch elektronische, sind vertraulich und werden getrennt von allen anderen geschäftlichen und kommerziellen Dokumenten an Orten aufbewahrt, an denen der Zugriff beschränkt ist. Physische Dokumente werden in verschlossenen Schränken oder ähnlichem aufbewahrt.
Sie werden nur aus legitimen Gründen offengelegt.
Arbeitsunterlagen werden nur dann an andere Personen weitergegeben, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist - und dann nur mit schriftlicher Genehmigung des Arbeitnehmers.
C. Diversität, Geschlechtergleichheit und Chancengleichheit
1. Wir bei Vanderbilt schätzen und fördern Vielfalt. Dies fördert ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen. Bei gleicher Qualifikation wird dem unterrepräsentierten Geschlecht Vorrang eingeräumt und die Diversität im Einstellungsprozess erhöht.
2. Wir versuchen immer, fair und unvoreingenommen in unserem Urteil zu sein. Wir lassen uns in unseren Entscheidungen oder Handlungen niemals von Fragen des Geschlechts, der Rasse, des Glaubens, der Hautfarbe, des Alters oder einer persönlichen Behinderung beeinflussen.
D. Kinderarbeit
1. Bei Vanderbilt erkennen wir die Rechte jedes Kindes an, die stets geschützt werden müssen — vor wirtschaftlicher Ausbeutung und körperlichem, geistigem oder sonstigem Missbrauch oder anderen schädlichen Eingriffen, die ihre Bildungschancen, ihre Gesundheit oder ihr soziales Wohlbefinden minimieren, einschränken oder einschränken würden.
Die hier verwendete Definition für „Kind“ ist eine Person unter 16 Jahren, was rechtliche Einschränkungen oder Auswirkungen auf die Art der Arbeit haben kann, die sie in bestimmten Ländern ausüben können.
2. Vanderbilt verbietet strikt jegliche Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder illegalen Arbeitern.
E. Drogen- und/oder Alkoholmissbrauch/Belästigung
1. Vanderbilt International erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie sich geschäftsmäßig verhalten. Trinken, Spielen, Streiten, Fluchen und ähnliche unprofessionelle Aktivitäten sind während der Arbeit strengstens verboten.
2. Mitarbeiter dürfen sich nicht an sexueller Belästigung beteiligen oder sich in einer Weise verhalten, die als solche ausgelegt werden könnte, beispielsweise indem sie unangemessene Sprache verwenden, unangemessene Materialien in ihrem Arbeitsbereich aufbewahren oder veröffentlichen oder auf unangemessene Materialien auf ihrem Computer zugreifen.
3. Vanderbilt bietet ein Umfeld von Respekt und Würde, in dem jeder gleich und fair behandelt wird.
F. Wettbewerb
1. Vanderbilt beteiligt sich nicht an unfairen, fehlerhaften, zweideutigen oder irreführenden Vergleichen, wettbewerbswidrigen Vereinbarungen oder Aktivitäten. Die Mitarbeiter müssen alle wettbewerbswidrigen Absprachen und unethischen Geschäftspraktiken mit unseren Partnern oder Wettbewerbern vermeiden.
2. Mitarbeiter sollten vermeiden, in eine Unternehmensorganisation zu investieren oder eine finanzielle Beteiligung an ihren Konten zu erwerben, die ein Vertragsverhältnis mit Vanderbilt International unterhält oder Waren oder Dienstleistungen oder beides anbietet.
G. Bestechung
Geschenke, Spenden und Unterhaltung
1. Mitarbeiter dürfen keine Unterhaltung, Geschenke oder persönliche Gefälligkeiten oder Hilfszahlungen annehmen, die Geschäftsentscheidungen zugunsten einer Person oder Organisation, mit der oder mit der Vanderbilt International Geschäftsbeziehungen unterhält oder wahrscheinlich haben wird, beeinflussen könnten oder zu beeinflussen scheinen.
2. Ebenso dürfen Arbeitnehmer unter diesen Umständen keine andere Vorzugsbehandlung akzeptieren, da sie aufgrund ihrer Position in der Organisation dazu neigen oder so wahrgenommen werden könnten, dass sie verpflichtet sind, die Vorzugsbehandlung zurückzugeben.
3. Vanderbilt verbietet strikt die Annahme geheimer Aufträge von Lieferanten oder anderen.
4. Einkaufs- und Verkaufsaktivitäten müssen mit größter Integrität abgewickelt werden. Daher sollte kein Mitarbeiter von Vanderbilt Geschenke, Unterhaltungsangebote oder Zuwendungen machen oder annehmen, die die Entscheidungsfindung des Kunden oder Mitarbeiters beeinflussen könnten.
5. Es liegt in der Natur von Geschäftsbeziehungen, dass es immer noch kleine Geschenke, Gastfreundschaften und Ausgaben geben kann, die üblich sind. Diese müssen sorgfältig abgewogen werden und sollten nur in akzeptablem und moderatem Umfang akzeptiert oder weitergegeben werden.
Interessenkonflikt
1. Vanderbilt erwartet, dass die Mitarbeiter ihre Aufgaben gewissenhaft, ehrlich und im besten Interesse des Unternehmens erfüllen.
Mitarbeiter dürfen ihre Position oder das aufgrund ihrer Position erworbene Wissen nicht zum privaten oder persönlichen Vorteil nutzen.
2. Unabhängig von den Umständen sollten Arbeitnehmer, wenn sie das Gefühl haben, dass eine Vorgehensweise, die sie ergriffen haben, derzeit verfolgen oder beabsichtigen, sie in einen Interessenkonflikt mit ihrem Arbeitgeber zu bringen, unverzüglich ihrem Vorgesetzten alle Fakten mitteilen.
3. Zu den Konflikten könnten gehören: Beschäftigung eines Familienmitglieds, Nutzung vertraulicher Insiderkenntnisse, persönliche finanzielle Interessen, Aktivitäten außerhalb des Unternehmens.
H. Betrug
1. Vanderbilt setzt strenge Grundsätze ein, um Betrug und Unehrlichkeit zu verhindern.
Wenn Mitarbeiter von Hinweisen auf Betrug und Unehrlichkeit Kenntnis erlangen, sollten sie unverzüglich ihren Vorgesetzten informieren oder angemessene Rechtsberatung einholen, damit Vanderbilt umgehend weitere Ermittlungen einleiten kann.
2. Wenn für die Position eines Mitarbeiters Unternehmensgelder ausgegeben werden müssen oder erstattungsfähige persönliche Ausgaben anfallen, muss diese Person im Namen von Vanderbilt ein gutes Urteilsvermögen walten lassen, um sicherzustellen, dass für jede Ausgabe ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt wird.
3. Unternehmensgelder und alle anderen Vermögenswerte von Vanderbilt International dürfen nur für Unternehmenszwecke und nicht für persönliche Zwecke verwendet werden. Dazu gehört auch der persönliche Gebrauch von Unternehmensressourcen, wie beispielsweise Computern.
I. Aufzeichnungen und Berichte
1. Wahre und vertrauenswürdige Aufzeichnungen vieler Art sind erforderlich, um rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Für Vanderbilt sind die Führung von Aufzeichnungen (sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form) und deren Integrität von entscheidender Bedeutung.
2. Die Bücher und Aufzeichnungen von Vanderbilt müssen alle Geschäftstransaktionen korrekt und zeitnah wiedergeben. Die verantwortlichen Mitarbeiter im Finanzbereich müssen alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder beides vollständig offenlegen und aufzeichnen und diese Anforderungen durchsetzen.
3. Mitarbeiter dürfen keine falschen Aufzeichnungen oder Mitteilungen jeglicher Art, ob intern oder extern, machen oder sich daran beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: falsche Ausgaben oder Anwesenheiten, finanzielle oder ähnliche Berichte und Aussagen, falsche Werbung, irreführende Marketingpraktiken oder andere irreführende Darstellungen.
J. Umwelt und Nachhaltigkeit
1. Vanderbilt verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen und internationalen Umweltschutzstandards einzuhalten.
Es werden kontinuierliche Anstrengungen unternommen, um die Umweltverschmutzung zu minimieren und den Umweltschutz in der gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich zu verbessern. Wir arbeiten daran, unsere Umwelt zu schützen, indem wir die Umweltverschmutzung reduzieren, die Abfallmenge reduzieren und Vorschriften durchsetzen, die unser Wasser und unsere Luft sauber halten.
Vanderbilt trifft Vorkehrungen, damit seine Mitarbeiter nicht durch Umwelteinflüsse geschädigt werden.
2. Es gibt einen EHS-Plan (Umwelt, Gesundheit und Sicherheit), der detailliert beschreibt, was wir tun, um unsere Standards und Anforderungen zu erfüllen.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines nachhaltigen Umweltrahmens ein, der innovativ und langlebig ist.
Vanderbilt erwartet von allen Mitarbeitern, dass sie helfen und Verantwortung für die Umsetzung dieses Ansatzes übernehmen.
Von unseren Kunden erwarten wir (wie in den AGB):
Gemäß der Richtlinie der Europäischen Union über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) und der Richtlinie der Europäischen Union zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) geht die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Entsorgung und Verarbeitung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, sofern nicht anders vereinbart, bei Lieferung auf den Kunden über. Der Kunde verpflichtet sich, einerseits die Verantwortung für die Sammlung und Beseitigung von Abfällen zu übernehmen, die aus den vertragsgegenständlichen Elektro- und Elektronikgeräten stammen, und andererseits für deren Verarbeitung und Recycling.
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