Feenics SAAS Nutzungsbedingungen
Feenics SAAS Nutzungsbedingungen
Diese Software-as-a-Service-Nutzungsbedingungen (die „SAAS-Bedingungen“) werden von und zwischen Vanderbilt Industries dba ACRE Access Control, Nordamerika („ACRE“) und der Organisation oder Einzelperson („Kunde“) geschlossen, die Lizenzen für den Zugriff auf und die Nutzung von Software-as-a-Service-Produkten von Acre („SAAS-Software“) erworben hat, unabhängig davon, ob der Kauf direkt von ACRE oder von einem autorisierten Wiederverkäufer von ACRE erfolgte.
Diese SAAS-Bedingungen treten frühestens in Kraft: (i) das Datum, an dem der Kunde ein Bestellformular ausfüllt, das auf diese SAAS-Bedingungen verweist („Bestellformular“); (ii) das Datum, an dem der Kunde diese Bedingungen akzeptiert, indem er in der SAAS-Software klickt, um sie zu akzeptieren oder zu akzeptieren; oder (iii) das Datum, an dem der Kunde die SAAS-Software nutzt.
1. Umfang der Lizenz; Einschränkungen
1.1 Zugriff; Lizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser SAAS-Bedingungen und der Bedingungen des jeweiligen Bestellformulars gewährt ACRE dem Kunden ein nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares Recht auf: (a) auf die SAAS-Software zuzugreifen und sie zu nutzen; und (b) alle von ACRE in Bezug auf die jeweilige SAAS-Software bereitgestellten Informationen („Dokumentation“) während der auf dem jeweiligen Bestellformular angegebenen Laufzeit von den Personen zu verwenden, die zum Zugriff und zur Nutzung dieser berechtigt sind SAAS-Software im Namen des Kunden (jeweils ein „Endbenutzer“).
1.2 Endbenutzer. Der Kunde gewährt Dritten keinen Zugriff auf die SAAS-Software. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für alle Nutzungen der SAAS-Software und -Dokumentation, die sich aus dem direkten oder indirekten Zugriff durch den Kunden ergibt, unabhängig davon, ob ein solcher Zugriff oder eine solche Nutzung durch diese SAAS-Bedingungen gestattet ist oder gegen diese verstößt. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist der Kunde für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Endbenutzer verantwortlich, und jede Handlung oder Unterlassung eines Endbenutzers, die einen Verstoß gegen diese SAAS-Bedingungen darstellen würde, wenn sie vom Kunden ergriffen würde, wird vom Kunden als Verstoß gegen diese SAAS-Bedingungen angesehen. Der Kunde unternimmt angemessene Anstrengungen, um alle Endbenutzer auf die Bestimmungen dieser SAAS-Bedingungen aufmerksam zu machen, soweit sie für die Nutzung der SAAS-Software durch diesen Endbenutzer gelten, und veranlasst alle Endbenutzer, diese Bestimmungen einzuhalten.
1.3 Referenzen. Um auf die SAAS-Software zuzugreifen und sie zu nutzen, muss sich jeder Endbenutzer registrieren, um Anmeldeinformationen zu erhalten. Der Kunde stellt sicher, dass jede Anmeldeinformationen nur von dem Endbenutzer verwendet werden, auf den sie sich beziehen. Der Kunde muss ACRE unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn eine Person nicht mehr berechtigt ist, auf die SAAS-Software zuzugreifen und sie zu nutzen, sodass der Zugriff unter den Anmeldeinformationen dieser Person beendet werden kann. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Sicherheit und Verwendung aller Anmeldeinformationen. Der Kunde muss ACRE unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn er Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf oder einer unbefugten Nutzung der SAAS-Software erlangt.
1.4 Ausrüstung. Der Kunde ist für die Beschaffung und Wartung aller Geräte und Nebendienste verantwortlich, die für die Verbindung mit der SAAS-Software, den Zugriff auf oder die anderweitige Nutzung der SAAS-Software erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Webserver und dergleichen (zusammen „Geräte“). Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Geräte des Kunden und für alle Nutzungen seiner Geräte verantwortlich.
1.5 Nutzungsbeschränkungen. Sofern in diesen SAAS-Bedingungen oder dem entsprechenden Bestellformular nichts anderes bestimmt ist, darf der Kunde weder selbst noch durch Dritte und verpflichtet die Endnutzer, Folgendes zu unterlassen:
(a) den Quellcode der SAAS-Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode für die SAAS-Software zu ermitteln oder festzustellen, wie die SAAS-Software bereitgestellt wird;
(b) die SAAS-Software zu modifizieren, zu transformieren oder auf andere Weise ein abgeleitetes Werk vorzubereiten;
(c) die SAAS-Software verkaufen, verteilen, unterlizenzieren, vermieten, verpachten, abtreten, verpfänden oder anderweitig zur Verfügung stellen oder unbefugten Dritten Rechte an der SAAS-Software gewähren;
(d) alle Vertraulichkeits- oder Eigentumsrechtshinweise zu entfernen oder zu ändern, die in oder auf der SAAS-Software oder der Begleitdokumentation für die SAAS-Software enthalten sind;
(e) versuchen, Zugriff auf Bereiche der SAAS-Software zu erhalten, zu denen ihr kein Zugriff gewährt wurde, oder unbefugter Zugriff auf zugehörige Systeme oder Netzwerke oder gegen Sicherheitsmaßnahmen verstoßen;
(f) die SAAS-Software auf eine Weise zu verwenden, von der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie die Integrität oder Leistung der Technologien, Dienste, Systeme oder Angebote von ACRE beeinträchtigt, beeinträchtigt oder stört;
(g) ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine Dienstleistung unter Verwendung von Ideen, Merkmalen, Funktionen oder Grafiken zu entwickeln, die denen in der SAAS-Software entsprechen oder ihnen ähnlich sind; oder
(h) die SAAS-Software anderweitig auf eine Weise verwenden, die nicht in den SAAS-Bedingungen vorgesehen ist, einschließlich auf eine Weise, die in der beigefügten Dokumentation für die SAAS-Software nicht vorgesehen ist, oder auf eine Weise, die gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstößt.
1.6 Aussetzung. ACRE kann den Zugriff des Kunden oder eines Endbenutzers auf einen Teil oder die gesamte SAAS-Software vorübergehend aussetzen, wenn: (a) ACRE vernünftigerweise feststellt, dass (i) eine Bedrohung oder ein Angriff auf eine der SAAS-Software besteht; (ii) die Nutzung der SAAS-Software durch den Kunden oder einen Endbenutzer die SAAS-Software oder einen anderen Kunden von ACRE stört oder ein Sicherheitsrisiko für sie darstellt; oder (iii) der Kunde oder ein Endbenutzer verwendet die SAAS-Software für betrügerische oder illegale Aktivitäten; (b) der Kunde oder ein Endbenutzer verstößt gegen diese SAAS-Bedingungen; oder (c) ein Anbieter von ACRE hat gesperrt oder hat den Zugriff von ACRE auf oder die Nutzung von Diensten oder Produkten Dritter gekündigt, die erforderlich sind, um dem Kunden den Zugriff auf die SAAS-Software zu ermöglichen. ACRE wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden nach einer solchen Sperrung schriftlich über eine solche Sperrung zu informieren. ACRE wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Zugriff auf die SAAS-Software so schnell wie möglich wieder aufzunehmen, nachdem das Ereignis, das zu der Sperrung geführt hat, behoben ist.
1.7 Recht auf Änderung oder Einstellung. ACRE behält sich das Recht vor, Funktionen oder andere Tools innerhalb der SAAS-Software nach eigenem Ermessen und mit oder ohne vorherige Ankündigung an den Kunden hinzuzufügen oder zu ändern. ACRE wird den Kunden schriftlich benachrichtigen, bevor wesentliche Merkmale oder Funktionen innerhalb der SAAS-Software eingestellt werden.
2. Verfügbarkeit; Support
2.1 Verfügbarkeit der SAAS-Software. ACRE unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die SAAS-Software verfügbar zu machen und bestimmte Unterstützungsdienste gemäß den Bedingungen in Anlage A bereitzustellen.
3. Laufzeit und Kündigung
3.1 Begriff. Diese SAAS-Bedingungen beginnen am Datum des Inkrafttretens und gelten so lange, bis alle Bestellformulare abgelaufen sind oder gemäß diesen SAAS-Bedingungen oder den geltenden Bedingungen des Bestellformulars gekündigt wurden („Laufzeit“).
3.2 Laufzeit des Bestellformulars für SAAS-Software. Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht anders angegeben, beträgt die ursprüngliche Laufzeit jedes Bestellformulars ein (1) Jahr („Erstlaufzeit“). Nach Ablauf der ersten Laufzeit verlängert sich das Bestellformular automatisch um jeweils ein Jahr (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), es sei denn, eine der Parteien teilt innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit oder der dann aktuellen Verlängerungslaufzeit schriftlich mit, dass keine Verlängerung erfolgt.
3.3 Kündigung wegen Vertragsverletzung. Jede Partei kann diese SAAS-Bedingungen oder jedes aktive Bestellformular durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn diese Partei gegen diese SAAS-Bedingungen oder die Bedingungen eines aktiven Bestellformulars verstößt und diesen Verstoß (sofern heilbar) nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der anderen Partei, in der die Art des Verstoßes angegeben ist, behebt. Jede Partei kann diese SAAS-Bedingungen oder jedes aktive Bestellformular sofort kündigen, wenn die andere Partei Konkurs anmeldet, zahlungsunfähig wird oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt.
3.4 Wirkung der Kündigung. Nach Ablauf oder vorzeitiger Kündigung dieser SAAS-Bedingungen oder eines Bestellformulars muss der Kunde die Nutzung der gesamten betreffenden SAAS-Software sofort einstellen und alle Kopien dieser SAAS-Software und -Dokumentation vernichten und von allen Computern, Festplatten, Netzwerken und anderen Speichermedien entfernen. Darüber hinaus muss der Kunde alle vertraulichen Informationen von ACRE entfernen und vernichten und auf Anfrage schriftlich bestätigen, dass solche Maßnahmen ergriffen wurden. Die Kündigung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, alle Gebühren zu zahlen, die ACRE im Rahmen aller gekündigten Bestellformulare oder dieser gesamten Vereinbarung bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung entstanden sind oder zu zahlen sind. Nach einer Kündigung oder einem Ablauf dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars kann ACRE das Kundenkonto, das mit den gekündigten Bestellformularen oder dieser Vereinbarung verknüpft ist, gegebenenfalls sofort deaktivieren. Während eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen nach Kündigung oder Ablauf gewährt ACRE dem Kunden angemessenen Zugriff auf die gekündigte SAAS-Software, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, Kundendaten im Zusammenhang mit der gekündigten SAAS-Software abzurufen.
4. Haftungsausschluss
4.1 Materialien von Drittanbietern: Der Kunde erkennt an, dass die SAAS-Software Materialien oder Software von Drittanbietern („Materialien von Drittanbietern“) enthalten oder integrieren kann. Materialien von Drittanbietern fallen nicht unter die in diesem Abschnitt 4 dargelegten Garantien. ACRE gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf Materialien von Drittanbietern ab, und die gesamte Verwendung von Materialien Dritter erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
4.2 Haftungsausschluss: Die SaaS-Software und -Dokumentation sowie alle von Acre bereitgestellten Dienste werden „wie sie sind“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Mit Ausnahme der ausdrücklichen Zusicherungen und Garantien, die direkt von Acre in einer Vereinbarung mit dem Kunden abgegeben werden, lehnt Acre hiermit alle ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Garantien ab, einschließlich der stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Titel und Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie aller Garantien, die sich aus dem Geschäftsablauf, der Verwendung oder der Handelspraxis ergeben. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, übernimmt Acre keinerlei Garantie dafür, dass die SaaS-Software oder die Dienste den Anforderungen des Kunden oder einer anderen Person entsprechen, ohne Unterbrechung funktionieren, ein beabsichtigtes Ergebnis erzielen, kompatibel sind oder mit Software, System oder anderen Diensten funktionieren oder sicher, genau, vollständig, frei von schädlichem Code oder fehlerfrei sind.
5. Geistiges Eigentum
5.1 Geistiges Eigentum von ACRE. ACRE, seine Drittlizenzgeber und ihre jeweiligen Nachfolger und Abtretungsempfänger behalten sich alle Rechte, Titel und Interessen an allen geistigen Eigentumsrechten vor, die zur Erstellung oder Entwicklung der SAAS-Software und ihrer Komponenten verwendet werden, in ihr verkörpert, in ihr verwendet werden oder sich anderweitig auf sie beziehen. Mit Ausnahme der hier ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte werden dem Kunden und seinen Endbenutzern keine Rechte, Titel oder Anteile an den vorstehenden Inhalten gewährt. Soweit dem Kunden oder seinen Endbenutzern Rechte, Titel oder Interessen an geistigen Eigentumsrechten zustehen, tritt der Kunde im eigenen Namen und im Namen seiner Endbenutzer hiermit alle diese Rechte, Titel und Interessen an ACRE ab. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass jeglicher Geschäftswert, der sich aus der Nutzung der geistigen Eigentumsrechte von ACRE ergibt, ACRE oder gegebenenfalls seinen Lizenzgebern zugute kommt.
5.2 Verbotene Handlungen. Der Kunde darf: (a) keine Maßnahmen ergreifen, die die geistigen Eigentumsrechte von ACRE beeinträchtigen, einschließlich des Eigentums von ACRE oder deren Ausübung; (b) jegliche Rechte, Titel oder Interessen von ACRE an oder an den geistigen Eigentumsrechten von ACRE in Frage stellen; (c) Ansprüche geltend machen oder Maßnahmen ergreifen, die dem Eigentum von ACRE an den geistigen Eigentumsrechten von ACRE entgegenstehen; (d) Maßnahmen ergreifen, die dazu neigen, den Wert von ACRE herabzusetzen, zu verwässern oder negativ widerzuspiegeln auf der SAAS-Software oder ACRE selbst; und (e) alle Hinweise auf Eigentumsrechte von ACRE zu ändern, zu verdecken oder zu entfernen, einschließlich alle Patentkennzeichnungen oder Copyright-Hinweise, die auf der SAAS-Software angebracht sind.
5.3 Rückmeldung. Der Kunde oder ein Endbenutzer kann ACRE Kommentare, Ideen, Änderungsvorschläge, Verbesserungen, Probleme, Mängel und anderes Feedback zum Betrieb der SAAS-Software (zusammen „Feedback“) zukommen lassen. Soweit der Kunde oder ein Endnutzer Feedback gibt, tritt der Kunde im eigenen Namen und im Namen seiner Endbenutzer ACRE hiermit alle Rechte, Titel und Interessen daran und daran ab, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte.
6. Daten
6.1 Kundendaten. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und ACRE ist und bleibt der Kunde der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Informationen, Daten und anderen Inhalten, die ACRE vom oder im Namen des Kunden oder seiner Endbenutzer über die SAAS-Software zur Verfügung gestellt werden (zusammen die „Kundendaten“). Der Kunde gewährt ACRE das Recht, Kundendaten zu hosten, zu verwenden, zu verarbeiten, anzuzeigen und zu übertragen, um die SAAS-Software gemäß und in Übereinstimmung mit diesen SAAS-Bedingungen und dem geltenden Bestellformular bereitzustellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit der Kundendaten sowie für die Erlangung aller Rechte in Bezug auf Kundendaten, die ACRE zur Bereitstellung der SAAS-Software benötigt.
6.2 Datensicherheit. Bei der Bereitstellung der SAAS-Software hält ACRE die Datensicherheitsrichtlinie ein, die dieser Vereinbarung als Anlage B beigefügt ist („Datensicherheitsrichtlinie“).
6.3 Anonymisierte Daten. Der Kunde gewährt ACRE eine nicht ausschließliche, unbefristete, gebührenfreie, abtretbare, übertragbare, unterlizenzierbare Lizenz zur Vervielfältigung, Verbreitung, Anzeige, Erstellung abgeleiteter Werke und zur sonstigen Nutzung der Kundendaten ausschließlich zu dem Zweck, dem Kunden die SAAS-Software zur Verfügung zu stellen und die anonymisierten Daten zu erstellen. ACRE und seine Lizenzgeber können die anonymisierten Daten für alle rechtmäßigen Zwecke verwenden, einschließlich für Marketing, Werbung, Benchmarking, Verbesserung und Weiterentwicklung der SAAS-Software. „Anonymisierte Daten“ sind alle Daten, die ACRE durch die Verarbeitung oder Analyse der Kundendaten und auf andere Weise durch den Betrieb der SAAS-Software ableitet, vorausgesetzt, dass die anonymisierten Daten nicht in einer Form vorliegen, die zur Identifizierung des Kunden oder seiner Endbenutzer verwendet werden könnte.
7. Entschädigung
7.1 Von ACRE. ACRE entschädigt, verteidigt und stellt den Kunden von allen Kosten, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Forderungen und Ausgaben aller Art frei, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, Kosten und Auszahlungen (zusammen „Schäden“), die sich aus oder im Zusammenhang mit Vorwürfen oder tatsächlichen Verfahren, Ermittlungen, Klagen, Klagen oder anderen Ansprüchen Dritter (zusammen „Ansprüche“) ergeben, dass die SAAS-Software gemäß verwendet wird mit diesen SAAS-Bedingungen und dem entsprechenden Bestellformular gegen jegliche Rechte an geistigem Eigentum Dritter.
7.2 Durch den Kunden. Der Kunde wird ACRE von allen Schäden entschädigen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen ergeben, (a) dass die Kundendaten geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, veruntreuen oder anderweitig verletzen; (b) die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung der SAAS-Bedingungen durch den Kunden und/oder Endbenutzer oder der Nutzung der SAAS-Software durch den Kunden oder Endbenutzer ergeben; oder (c) oder im Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten oder illegalen Handlungen des Kunden oder eines Endnutzers, einschließlich solcher, die dazu führen, dass materieller Personen- oder Sachschaden.
7.3 Entschädigungsverfahren. Die Schadensersatzverpflichtungen jeder Partei hängen davon ab, dass die entschädigte Partei: (a) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, (b) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt und (c) der entschädigenden Partei auf Anfrage und Kosten der entschädigenden Partei alle verfügbaren Informationen und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Anspruch zur Verfügung stellt. Die entschädigte Partei kann sich auf alleinige Kosten der entschädigten Partei an der Verteidigung des Anspruchs beteiligen (nicht erstattungspflichtig). Keine der Parteien darf eine Haftung für ein Urteil übernehmen oder einem Urteil zustimmen oder Ansprüche einräumen, beilegen oder als Kompromiss eingehen, es sei denn, ein solches Eingeständnis, Zugeständnis oder Vergleich oder Kompromiss beinhaltet eine vollständige und bedingungslose Befreiung der anderen Partei von allen Verbindlichkeiten in Bezug auf diesen Anspruch.
7.4 Zusätzliche Abhilfemaßnahmen. Ohne die in Abschnitt 7.1 dieser SAAS-Bedingungen dargelegten Verpflichtungen von ACRE einzuschränken, kann ACRE, wenn die SAAS-Software Gegenstand eines Anspruchs wird oder nach vernünftiger Meinung von ACRE wahrscheinlich wird, Gegenstand eines Anspruchs oder dessen Beilegung, die Nutzung der SAAS-Software eingeschränkt, verboten oder erheblich eingeschränkt wird, nach alleiniger Wahl und auf eigene Kosten von ACRE (a) dem Kunden das Recht verschaffen, die SAAS-Software ohne zusätzliche Kosten weiter zu nutzen; b) es so zu ersetzen oder zu ändern, dass es nicht rechtsverletzend ist, ohne dass es wesentliche Auswirkungen auf seine Funktionalität oder Leistung; oder (c) Kündigung der SAAS-Nutzungsbedingungen und Rückerstattung eines anteiligen Teils aller im Voraus bezahlten Gebühren für den Zeitraum nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung an den Kunden.
7.5 Ausnahmen. ACRE ist nicht verpflichtet, den Kunden gemäß Abschnitt 7.1 dieser SAAS-Bedingungen zu entschädigen, soweit der Anspruch auf (a) der unbefugten Änderung der SAAS-Software beruht; (b) der Nutzung der SAAS-Software in Kombination mit anderen Produkten, Prozessen, Geräten, Daten, Materialien, Software oder Hardware, die nicht von ACRE bereitgestellt oder in den SAAS-Bedingungen oder in der der SAAS-Software beigefügten Dokumentation vorgesehen oder spezifiziert sind; oder (c) der Nutzung der SAAS-Software auf eine Weise, die nicht durch die SAAS-Bedingungen autorisiert ist. In Abschnitt 7 dieser SAAS-Bedingungen ist die gesamte Haftung von ACRE in Bezug auf Ansprüche aufgrund der Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter durch die SAAS-Software festgelegt.
8. Haftungsbeschränkung
SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET KEINE DER PARTEIEN NACH WELCHER RECHTSTHEORIE FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BEISPIELHAFTE, FOLGE-, SONDER-, STRAF- ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN SAAS-BEDINGUNGEN ERGEBEN, AUCH WENN DIESE PARTEI DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN KENNT ODER KENNEN SOLLTE, UND UNGEACHTET DES VERSAGENS EINES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BESCHRÄNKTEN RECHTSBEHELFS. DIE GESAMTHAFTUNG VON ACRE FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN SAAS-BEDINGUNGEN ERGEBEN, ÜBERSTEIGT NICHT DIE HÖHE DER GEBÜHREN, DIE DER KUNDE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH BEGRÜNDET, AN ACRE GEZAHLT HAT.
9. Vertraulichkeit
9.1 Definiert. „Vertrauliche Informationen“ sind alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen und Materialien jeglicher Art oder in Bezug auf eine Partei, die die andere Partei im Zusammenhang mit den SAAS-Bedingungen erhält oder von denen sie auf andere Weise Kenntnis erlangt. Die vertraulichen Informationen von ACRE umfassen die nicht öffentlichen Elemente der SAAS-Software. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kundendaten. Die Parteien werden sich bemühen, alle diese Informationen in materieller Form deutlich als vertraulich zu kennzeichnen (oder sie als solche zu kennzeichnen, wenn sie mündlich oder in anderer immaterieller Form weitergegeben werden). Informationen müssen jedoch nicht als vertraulich gekennzeichnet oder identifiziert werden, um als vertrauliche Informationen im Sinne der SAAS-Bedingungen zu gelten, wenn diese Informationen unter den Umständen der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten.
9.2 Vertraulichkeitsverpflichtungen. Jede Partei verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vollständig vertraulich zu behandeln und (b) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht für andere als die in den SAAS-Bedingungen vorgesehenen Zwecke zu verwenden oder offenzulegen oder ihre Verwendung oder Offenlegung zu gestatten. Ungeachtet des Vorstehenden kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei gegebenenfalls an ihre Mitarbeiter und alle Unterauftragnehmer weitergeben, die diese Informationen benötigen, um die empfangende Partei zu unterstützen oder in ihrem Namen gemäß den SAAS-Bedingungen zu handeln, und die, bevor sie Zugriff darauf erhalten, verbindliche Vereinbarungen unterzeichnet haben, die Vertraulichkeitsverpflichtungen enthalten, die die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mindestens genauso schützen wie die in den SAAS-Bedingungen dargelegten. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, wendet jede Partei dasselbe Maß an Sorgfalt an, das sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen derselben Art anwendet, jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen in diesem Abschnitt 9.2 gelten nicht für vertrauliche Informationen, die (i) der empfangenden Partei vor Erhalt von der offenlegenden Partei bekannt sind und nicht bereits von einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber der offenlegenden Partei geprägt sind; (ii) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (iii) die empfangende Partei von einem Dritten unter Umständen erhalten hat, in denen die empfangende Partei keinen Grund zu der Annahme hat, dass ein Verstoß gegen eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit, die der offenlegenden Partei geschuldet wird; oder ( iv) die empfangende Partei kann durch angemessene Beweise nachweisen, dass sie von der empfangenden Partei oder ihren Vertretern, die keine Kenntnis von diesen vertraulichen Informationen hatten, substanziell und unabhängig entwickelt wurden.
9.3 Zulässige Offenlegungen. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei weitergeben (a), soweit dies gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss oder auf Anforderung einer Regierungsbehörde erforderlich ist; vorausgesetzt, die empfangende Partei muss die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, sofern gesetzlich zulässig, und der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung zukommen lassen, damit die offenlegende Partei eine Schutzanordnung erwirken oder die Art und den Umfang einer solchen Offenlegung auf andere Weise verhindern oder einschränken kann; (b) in vertraulicher Kommunikation mit Vertretern und Anwälten dieser Partei, Wirtschaftsprüfer, Versicherer und andere Vertreter und nur vorbehaltlich von Vertraulichkeitsverpflichtungen, die mindestens genauso schützend sind wie die in den SAAS-Nutzungsbedingungen festgelegten und (c) im Zusammenhang mit einer Streitigkeit oder einem Verfahren zwischen den Parteien gemäß der Genehmigung und auf Anweisung des Mediators oder Schiedsrichters, der ein solches Verfahren durchführt.
9.4 Rückgabe von Informationen. Nach Kündigung der SAAS-Bedingungen oder einer früheren schriftlichen Anfrage der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei alle Aufzeichnungen und Materialien, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei befinden und die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei enthalten, zu vernichten oder auf deren schriftliches Ersuchen hin zu vernichten und unverzüglich schriftlich zu bestätigen, dass sie der vorstehenden Verpflichtung vollständig nachgekommen ist.
9.5 Abhilfemaßnahmen. Jede Partei stimmt zu und erkennt an, dass jeder Verstoß oder drohende Verstoß gegen diesen Abschnitt 9 der offenlegenden Partei einen irreparablen Schaden zufügen kann und dass die offenlegende Partei berechtigt ist, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ihr gemäß den SAAS-Bedingungen oder nach Gesetz oder Billigkeit zur Verfügung stehen, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen.
10. Diverses
10.1 Höhere Gewalt. ACRE kann gegenüber dem Kunden nicht haftbar oder verantwortlich gemacht werden und es wird auch nicht davon ausgegangen, dass ACRE im Rahmen dieser SAAS-Bedingungen in Verzug geraten ist oder gegen diese verstoßen hat, wenn ACRE nicht oder nur verspätet gegen diese SAAS-Bedingungen verstoßen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Ausfall, Unterbrechung oder Ausfall einer Kommunikationseinrichtung, eines Webhosts oder Internetdienstanbieters; bösartiger Code, Tools oder Geräte zur Deaktivierung oder Systeme, Infrastruktur und Betrieb stören; Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, und andere höhere Gewalt; Embargos, Aufstände, Unruhen, Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsunruhen; Kriegs- oder Terrorakte; Epidemien, Pandemien oder andere Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit; und Unterlassungen oder Verzögerungen beim Handeln einer Regierungsbehörde oder der anderen Partei („Ereignis höherer Gewalt“). ACRE wird den Kunden über ein solches Ereignis höherer Gewalt informieren, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist. ACRE wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Service wiederherzustellen. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Tage andauert, kann jede Partei diese SAAS-Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf der vorangegangenen Frist von sechzig (60) Tagen kündigen.
10.2 Geltendes Recht. Die SAAS-Nutzungsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates New York und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Bezugnahme auf kollisionsrechtliche Grundsätze, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit erfordern würden. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass alle von ihr in irgendeiner Weise eingeleiteten rechtlichen Schritte, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit den SAAS-Bedingungen ergeben, ausschließlich vor den Staats- und Bundesgerichten in New York, New York, eingereicht werden müssen. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung auf die SAAS-Bedingungen.
10.3 Abtretung. Der Kunde darf die SAAS-Bedingungen oder seine jeweiligen Rechte und Pflichten aus den SAAS-Bedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ACRE nicht abtreten. Jede angebliche Abtretung, die gegen das Vorstehende verstößt, ist null und nichtig.
10.4 Unabhängige Parteien. Die Parteien sind und werden zu jeder Zeit als unabhängige Auftragnehmer handeln, und nichts in den SAAS-Nutzungsbedingungen darf so ausgelegt oder impliziert werden, dass es eine Agentur, einen Verband, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien begründet oder eine Partei verpflichtet, ausschließlich mit der anderen zu verhandeln.
10.5 Keine Drittbegünstigten. Die SAAS-Nutzungsbedingungen zielen nicht darauf ab, Drittbegünstigte zu schaffen, seien sie beabsichtigt oder zufällig, und keine der Parteien gibt gegenteilige Zusicherungen ab.
10.6 Verzicht; Abtrennbarkeit. Verzichtserklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegen und von beiden Parteien unterzeichnet wurden. Die Zustimmung oder der Verzicht einer Partei auf die Durchsetzung der SAAS-Bedingungen bei einer Gelegenheit gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder eine solche Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit. Wenn ein zuständiges Gericht eine Bestimmung der SAAS-Bedingungen für illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden hat oder wenn eine Bestimmung illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar wird, bleiben die übrigen Bestimmungen der SAAS-Bedingungen, sofern sie eine wesentliche Erfüllung ermöglichen, in vollem Umfang in Kraft und wirksam, ohne dass sie in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder ungültig gemacht werden. Die Parteien vereinbaren, jede rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung zu reformieren und durch eine gesetzliche, gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die der Absicht und den wirtschaftlichen Auswirkungen der rechtswidrigen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
10.7 Werbung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ACRE keine Ankündigungen, Erklärungen, Pressemitteilungen oder andere Werbe- oder Marketingmaterialien im Zusammenhang mit den SAAS-Bedingungen herausgeben oder veröffentlichen oder den Namen oder die Marken von ACRE anderweitig verwenden. ACRE kann den Namen des Kunden mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden in seine Liste der aktuellen und ehemaligen Kunden in Werbe- und Marketingmaterialien aufnehmen.
10.8 Hinweis. Wenn eine Partei verpflichtet oder berechtigt ist, die andere zu benachrichtigen, gilt eine solche Mitteilung als zugestellt, sobald die Lieferbestätigung eingegangen ist und diese Mitteilung per Einschreiben der Vereinigten Staaten, auf Anforderung einer Rückbestätigung oder über einen landesweit anerkannten Nachtkurierdienst an die im Bestellformular angegebene Adresse der anderen Partei zugestellt wird. Eine Partei kann neue Kontakte oder eine neue Adresse angeben, indem sie die andere Partei gemäß diesem Abschnitt 10.8 darüber informiert. Ungeachtet des Vorstehenden können Mitteilungen administrativer Art, wie z. B. Rechnungsgenehmigungen und elektronische Rechnungen, auch per bestätigter E-Mail übermittelt werden und gelten nach Bestätigung des Eingangs durch den Empfänger als erfolgt.
10.9 Exportieren. Für SAAS-Software gelten die Exportgesetze und -bestimmungen der Vereinigten Staaten sowie alle anderen relevanten lokalen Exportgesetze und -bestimmungen. Der Kunde und ACRE verpflichten sich jeweils, alle diese Exportgesetze und -vorschriften einzuhalten (einschließlich der Vorschriften für „erzwungener Export“ und „erwartungsgemäßer Wiederexport“). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass keine Daten, Informationen, Softwareprogramme und/oder Materialien, die aus der SAAS-Software resultieren, direkt oder indirekt unter Verstoß gegen diese Gesetze exportiert oder für nach diesen Gesetzen verbotene Zwecke verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder die Entwicklung von Raketentechnologie.
10.10 Gesetz über korrupte Praktiken im Ausland. Jede Partei erklärt und garantiert, dass (a) sie im Zusammenhang mit diesen SAAS-Bedingungen keine Zahlungen oder Geschenke oder Angebote oder Versprechen von Zahlungen oder Geschenken jeglicher Art, direkt oder indirekt, an Beamte einer Regierung oder einer Behörde oder deren Einrichtungen leisten wird und (b) sie in jeder Hinsicht den Foreign Corrupt Practices Act, den UK Bribery Act 2010 oder ähnliche geltende Gesetze einhält.
10.11 Überleben. Alle Bestimmungen, die ihrer Natur nach die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung überdauern sollen, behalten ihre Gültigkeit, insbesondere Abschnitt 3.4 (Wirkung der Kündigung); Abschnitt 4 (Haftungsausschluss); Abschnitt 5 (Geistiges Eigentum); Abschnitt 6 (Daten); Abschnitt 7 (Haftungsausschluss); Abschnitt 8 (Haftungsbeschränkung); Abschnitt 9 (Vertraulichkeit); Abschnitt 10 (Verschiedenes).
10.12 Vollständige Vereinbarung. Die SAAS-Bedingungen, die aus den auf dem jeweiligen Bestellformular aufgeführten Dokumenten bestehen, stellen die vollständige, ausschließliche und endgültige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen, ersetzen und verbinden alle früheren und gleichzeitigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, Mitteilungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
10.13 Änderungen. ACRE behält sich das Recht vor, diese SAAS-Bedingungen von Zeit zu Zeit mit oder ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu modifizieren. Alle überarbeiteten Versionen dieser SAAS-Bedingungen werden auf www.acresecurity.com verfügbar sein. Die Nutzung der SAAS-Software durch den Kunden oder seine Endnutzer nach der Veröffentlichung der überarbeiteten SAAS-Bedingungen gilt als Annahme der Änderungen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Website von ACRE von Zeit zu Zeit auf Änderungen der SAAS-Bedingungen zu überprüfen.
AUSSTELLEN A
Servicelevels und Support für Software
1. Serviceniveaus. ACRE wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die SAAS-Software mindestens 99,9% der im Laufe eines jeden Kalendermonats während der Laufzeit gemessenen Zeit verfügbar zu machen, mit Ausnahme der Nichtverfügbarkeit aufgrund einer der unten beschriebenen Ausnahmen („Verfügbarkeitsanforderung“). „Verfügbar“ bedeutet, dass die SAAS-Software dem Kunden und seinen Endbenutzern gemäß der jeweiligen Dokumentation für den Zugriff und die Nutzung zur Verfügung steht.
2. Ausnahmen. Für die Berechnung der Verfügbarkeitsanforderung gelten die folgenden Ausnahmen von der Verfügbarkeitsanforderung, und die SAAS-Software gilt nicht als nicht vollständig oder teilweise aufgrund einer der folgenden Ursachen nicht verfügbar: (i) Zugriff auf oder Nutzung der SAAS-Software durch den Kunden oder einen Endbenutzer, der diese SAAS-Bedingungen nicht einhält; (ii) Verzögerung oder Ausfall der Leistung, die ganz oder teilweise auf die Verzögerung oder Nichterfüllung einer der folgenden Ursachen zurückzuführen ist seine Verpflichtungen aus diesen SAAS-Bedingungen; (iii) die Internetverbindung des Kunden oder seiner Endnutzer; (iv) ein Ereignis höherer Gewalt; (v) Ausfall, Unterbrechung, Ausfall oder ein anderes Problem mit Software, Hardware, System, Netzwerk, Einrichtung oder anderen Angelegenheiten, die nicht von ACRE gemäß diesen SAAS-Bedingungen bereitgestellt wurden; (vi) Geplante Wartungsarbeiten (wie unten definiert); oder (vii) Notfallwartung (wie unten definiert).
3. Geplante Wartung. Um die Leistung und Sicherheit der SAAS-Software aufrechtzuerhalten, muss ACRE möglicherweise planmäßige Wartungsarbeiten durchführen, die zu Zeiten der Nichtverfügbarkeit der SAAS-Software führen können („geplante Wartung“). ACRE wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um: (a) planmäßige Wartungsarbeiten zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr (Eastern Time) durchzuführen und (b) den Kunden mindestens achtundvierzig (48) Stunden im Voraus über alle geplanten Wartungsarbeiten zu informieren.
4. Wartung im Notfall. Unter bestimmten Umständen muss ACRE aufgrund eines Zustands oder einer Situation, die zu erheblichen Störungen oder Ausfällen der SAAS-Software führen kann und/oder ein Sicherheitsrisiko für die SAAS-Software oder die Systeme und Netzwerke von ACRE darstellen kann, möglicherweise ungeplante Wartungsarbeiten durchführen (z. B. ungeplante Wartungsarbeiten, „Notfallwartung“). ACRE wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um den Kunden vor der Durchführung der Notfallwartung unter den gegebenen Umständen so früh wie möglich im Voraus zu informieren.
5. SAAS-Softwareupdates. ACRE stellt dem Kunden alle Aktualisierungen, Upgrades, Veröffentlichungen oder sonstigen Anpassungen oder Änderungen der SAAS-Software zur Verfügung, einschließlich aller aktualisierten Dokumentationen, die ACRE anderen Kunden in ähnlicher Lage ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellt.
6. Technischer Support. ACRE bietet dem Kunden von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten von 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (Eastern Time) technischen Support, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage („Supportzeiten“). Der Kunde muss alle Support-Anfragen während der Supportzeiten per E-Mail an support@acre-co.com und/oder telefonisch unter 855-818-7001 stellen.
AUSSTELLEN B
Richtlinie zur Datensicherheit
1. Einhaltung der Vorschriften; Übertragungen außerhalb der Vereinigten Staaten
1.1 Einhaltung. In Bezug auf die Erfassung, Speicherung, Übertragung und Nutzung der Kundendaten, einschließlich aller Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen („personenbezogene Daten“), erfüllt ACRE (a) die geltenden Datenschutzgesetze und allgemein anerkannte Industriestandards sowie (b), soweit anwendbar, die Anforderungen der Zahlungskartenbranche.
1.2 Übertragungen außerhalb der Vereinigten Staaten. ACRE speichert alle Kundendaten in den Vereinigten Staaten. Für den Fall, dass ACRE den Speicherort der Kundendaten außerhalb der Vereinigten Staaten verlegen möchte, wird ACRE den Kunden mindestens neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich über diese Absicht informieren und dem Kunden die Möglichkeit geben, eine solche Übertragung abzulehnen.
2. Personenbezogene Daten
2.1 Datenschutzrichtlinie. Soweit personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Endnutzer von oder im Namen von ACRE erhoben, verwaltet und/oder verarbeitet werden, erhebt, verwaltet und verarbeitet ACRE diese personenbezogenen Daten gemäß seiner Datenschutzrichtlinie, die unter www.acresecurity.com verfügbar ist („Datenschutzrichtlinie“), die von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen geändert werden kann. Der Kunde stimmt der Verwendung personenbezogener Daten durch ACRE gemäß der Datenschutzrichtlinie zu.
3. Programm zur Informationssicherheit
3.1 Programm zur Informationssicherheit. ACRE unterhält ein umfassendes schriftliches Informationssicherheitsprogramm, das den geltenden Datenschutzgesetzen und allgemein anerkannten Industriestandards entspricht und angemessene administrative, technische und physische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Verarbeitung, Änderung und Zerstörung umfasst (das „Informationssicherheitsprogramm“). Das Informationssicherheitsprogramm verlangt unter anderem Folgendes:
(a) eine benannte Person oder ein Team bei ACRE, das für die Entwicklung und Umsetzung der Informationssicherheitspraktiken von ACRE verantwortlich ist;
(b) Hintergrundüberprüfungen von Mitarbeitern und Auftragnehmern;
(c) Schulung zum Thema Sicherheit und Datenschutz für alle Mitarbeiter, die an oder in Verbindung mit der SAAS-Lösung arbeiten;
(d) Übertragung und Speicherung aller Daten auf verschlüsselte/sichere Weise;
e) Firewalls, Systeme zur Erkennung von Eindringlingen, Protokollierungs- und Überwachungssysteme sowie Zutrittskontrollsysteme;
(f) Beschränkung des Zugangs zu Daten, Anwendungen, Systemen, Datenbanken und Netzwerken auf zugelassene Mitarbeiter und Auftragnehmer, die einen solchen Zugriff aus geschäftlichen Gründen benötigen und die, bevor ihnen der Zugriff darauf gewährt wurde, verbindliche Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen haben;
(g) angemessen fristgerechte Sperrung, Widerruf oder Änderung des Benutzerzugriffs auf Daten, Anwendungen, Systeme, Datenbanken und Netzwerke bei jeder Änderung des Nutzerstatus;
(h) einen definierten Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Notfallwiederherstellung, einschließlich (i) eines angemessenen physischen Schutzes vor Schäden durch vorsätzliche Angriffe sowie natürliche Ursachen und Katastrophen; (ii) Einführung von Sicherheitsmechanismen und Redundanzen zum angemessenen Schutz der Ausrüstung vor Ausfällen von Versorgungsunternehmen und (iii) angemessenen Schutz von Telekommunikationsgeräten, Kabeln und Relays, die Daten übertragen, vor Abhören oder Beschädigung;
(i) Testen der Wiederherstellung von Backups in geplanten Intervallen; und
(j) Beschränkung des physischen Zugangs zur SAAS-Software durch angemessene Schutzmaßnahmen wie Zäune, Mauern, Barrieren, Wachen, Tore, elektronische Überwachung, physische Authentifizierungsmechanismen, Empfangsschalter und Sicherheitspatrouillen.
4. Tests und Audits
4.1 ACRE wird (a) einen Penetrationstest auf Netzwerkebene und einen Schwachstellenscan durchführen, die jährlich durchgeführt werden, und (b) einen jährlichen Test seines Geschäftskontinuitäts-/Disaster-Recovery-Plans durchführen. Auf begründeten Wunsch des Kunden stellt ACRE dem Kunden eine allgemeine Zusammenfassung jedes dieser Tests zur Verfügung, vorbehaltlich der in den SAAS-Nutzungsbedingungen festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen.
5. Datenvorfälle
5.1 ACRE benachrichtigt den Kunden so schnell wie möglich, jedoch nicht später als achtundvierzig (48) Stunden nach Bekanntwerden eines Datenvorfalls. „Datenvorfall“ bezeichnet einen Verstoß, der die Sicherheit, Vertraulichkeit oder Integrität der Kundendaten oder die von ACRE getroffenen administrativen, technischen oder physischen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit oder Integrität der Kundendaten gefährdet oder vermutlich gefährdet.
.webp)
